Vereinsinfo Mitgliederversammlung, Anträge, Abstimmungen


Anlässlich der am 28.2.2024 stattfindenden Mitgliederversammlung möchte das Präsidium aus aktuellem Anlass nochmals darauf verweisen, dass die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, die Einreichung von Anträgen und Abstimmungen satzungsgemäß nur Mitgliedern des VfL Halle 96 e.V. vorbehalten ist. Die Teilnahme betrifft alle Mitglieder, unabhängig ihres Alters. Das Einreichen von Anträgen und das Stimmrecht setzt ein Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres voraus.

Das Präsidium des VfL Halle 96 e.V. legt dabei auch Wert, auf die Möglichkeiten einer Mitgestaltung von den Erziehungsberechtigten unsere nicht stimmberechtigten Mitglieder. Diese ist bereits jetzt in Form von Elternabenden und anderen Veranstaltungen im Nachwuchsbereich gegeben. Bei diesen Zusammenkünften können über den jeweiligen Trainer in Zusammenarbeit mit dem Nachwuchsleiter, Anregungen, Kritiken u.s.w. auch an das Präsidium herangetragen werden.

Die Möglichkeit einer direkten Mitsprache ist jedoch nur über eine Mitgliedschaft möglich. Hierzu bietet der VfL Halle 96. e.V. auch eine passive Mitgliedschaft an. Deren Beitragshöhe beträgt 10,,–€/Monat.   

Bei Interesse kann der Mitgliedsantrag über folgende Möglichkeiten gestellt bzw. ausgehändigt werden:

-> Internetseite (Verein, vfl halle 96.de, Mitgliedschaft beim VfL Halle 96)

-> Geschäftsstelle (verein@vflhalle96)

-> Trainer der Mannschaft

-> Nachwuchsleiter Dirk Triepel   


Beitrag veröffentlicht am 22. Februar 2024

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