Präsidium und Geschäftsstellenleitung informieren zu Trainingsbetrieb

Nach der Unterbrechung aller Wettbewerbe von sämtlichen federführenden Verbänden in denen Mannschaften des VfL Halle 96 vertreten sind, soll zumindest der Trainingsbetrieb im „HWG-Stadion am Zoo“ (vorerst) nun doch weiterlaufen. Diese Entscheidung fiel allen Beteiligten nach intensiven Meinungsaustausch unter den gegebenen aktuellen pandemischen Umständen im Blick auf die Gesundheit, Unversehrtheit unserer Mitglieder im Zusammenhang Saisonunterbrechungen, vorgezogene Ferien in LSA und dem Bedürfnis unserer Aktiven und Trainer sich zumindest im Trainingsbetrieb zu betätigen nicht leicht. Letztlich entschied sich das Präsidium in seiner Sitzung am 24.11.2021 mehrheitlich zu einer sofortigen Einstellung des Trainingsbetriebs für den Nachwuchsbereich, 2.Mannschaft, ehem. 3.Mannschaft, AH und Freizeitkicker auf dem Gelände des „HWG-Stadion am Zoo“.

Lebendige Diskussion nach Entscheidung ermöglicht Kompromiss

Nach darauf erfolgten Rückmeldungen von Mannschaftsverantwortlichen und einer am 25.11.2021 erfolgten telefonischen Beratung und Abstimmung innerhalb des Präsidiums wurde der am 24.11.2021 erfolgte Beschluss nunmehr einstimmig derart geändert, dass der Trainingsbetrieb unter Beachtung aller Notwendigkeiten und Regelungen aus der aktuellen Eindämmungsverordnung LSA fortgeführt wird. Für die Einhaltung der Eindämmungsverordnung LSA auf dem Gelände des „HWG-Stadion am Zoo“ sind im Männerbereich die Mannschaftsverantwortlichen ebenso zuständig wie im Nachwuchsbereich, hier jedoch unter Federführung von Nachwuchsleiter Dirk Triepel.

Im offenen Stadiongelände gilt die 3G-Regelung, Sozialtrakt ab Ü18 2G-Regelung

Die Eckdaten sind hierbei vor allem Kontrolle und Nachweisführung unter Vorlage aktueller Zertifikate für Genesene und Geimpfte. Hier genügt eine einmalige Vorlage der Unterlagen und entsprechende Registrierung! Für den verbleibenden Personenkreis Ü18 muss täglich ein zertifizierter Test (Nicht älter als 24h!) vorgelegt und registriert werden.

Die Regelung gilt uneingeschränkt auch für sämtliche am Trainingsbetrieb beteiligte Mannschaftsverantwortliche.

Bringer und Abholer von Nachwuchsspielern ist der Zutritt zum Stadion nicht gestattet.

Über weitere Verhaltensregeln im Stadionbereich werden die Mannschaften durch die Mannschaftsverantwortlichen informiert. Dieses ist einmalig durch unterschriftlich bestätigte Belehrung durchzuführen. Bei den Mannschaftsverantwortlichen und jüngsten Mannschaften unterzeichnet Nachwuchsleiter Dirk Triepel über die Kenntnisnahme.

Ein detaillierter Maßnahmenkatalog wurde am 25.11.2021 allen Mannschaftsverantwortlichen von Geschäftsführer Karsten Muth auf elektronischem Weg zugesandt.


Beitrag veröffentlicht am 26. November 2021

Beitrag teilen: